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Nachstehende Landwirtschaftsförderungen - De-minimis-Förderungen - werden von der Marktgemeinde Eberndorf gewährt:
Jeder Landwirt hat die Möglichkeit einen schriftlichen Förderungsantrag, jeweils vom 01.01. bis spätestens 31.03. eines jeden Jahres, rückwirkend für das jeweils abgelaufene Jahr bei der Gemeinde einzubringen (gilt nur für die De-minimis-Förderungen und die Förderung von Kalkung von landwirtschaftlichen Flächen)
Eberndorf Aktuell - 13. Ausgabe (11/2023)