Termine nach Vereinbarung
Für die Teilrückerstattung der Kosten von Ihrer Krankenkasse benötigen Sie einen Verordnungsschein eines Facharztes für HNO, Neurologie, Kinderheilkunde oder
Zahn- und Kieferheilkunde, bzw. (je nach Kasse) eine Überweisung vom Hausarzt.
Eine Chefarztbewilligung wird vereinzelt benötigt.
Produkte / Angebote / Dienstleistungen
Prävention, Diagnostik, Beratung und Behandlung von Störungen des Sprechens, der Sprache, der Stimme, des Schluckens und des Hörvermögens