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Achtung: dieser Eintrag ist nicht mehr aktuell!
Zur Erstellung der Jahresabrechnungen werden von der Abgabenbehörde der Marktgemeinde Eberndorf zur Berechnung der jährlichen Wasserbezugs- und Kanalbenützungsgebühren die Zählerstände der jeweiligen Wasserzähler benötigt.
Dazu bitten wir die Abgabepflichtigen den Zählerstand mit Stichtag 01.09.2023 selbst abzulesen und diese Information an die Marktgemeinde Eberndorf zu übermitteln.
Die Verständigung zur Selbstablesung inklusive Ableseabschnitt wird den Wasserbeziehern rechtzeitig per Postweg übermittelt.
Die Wasserzählerstände sind der Marktgemeinde bis spätestens 14.09.2023 (schriftlich) bekannt zu geben:
Sollte keine Zählerstandsmeldung erfolgen, so wird eine Schätzung durchgeführt!
Online Übermittlung:
Online-Formular "Wasserzählerstand Meldung"
Tipp: Scannen Sie den QR-Code rechts am Blatt. Dieser überspringt die Anmeldung mit der Kunden-Nummer und Ihrer Zählernummer, da diese Daten im Code bereits hinterlegt sind. Somit ist der Zählerstand dann die einzige Eingabe um den Vorgang abzuschließen.
Hinweis zur Ablesung: Die Hauptzähler haben keine Kommastellen. Die auf der Wasseruhr ersichtlichen Zahlen sind gänzlich bekanntzugeben. Einige Subzähler für Garten (kleine Wasserzähler) verfügen jedoch bei der Anzeige über 3 Kommastellen. Hier ist nur der Wert OHNE Kommastellen anzugeben (z. B. 64,769 = 64).
23.08.2023
Eberndorf Aktuell - 13. Ausgabe (11/2023)